Der Vorstand
Die Vorstandsmitglieder von
„Das erste Buch“ e.V. sind:
Bülent Uzuner
1.Vorsitzender
Helmut Hafner
Stellvertretender Vorsitzender
Hermann Schünemann
Schatzmeister
Pressemitteilungen und aktuelle Mitteilungen Rund um den Verein und unsere Projekte
Die Initiative „Das erste Buch“ will Kindern Lust auf Bücher und das Lesen machen.
Schach im Unterricht – ein Pilotprojekt an Bremer und Bremerhavener Grundschulen
Zweck des Vereins ist die Förderung der Lesekultur, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
Die Initiative „Das erste Buch“ will Kindern Lust auf Bücher und das Lesen machen und damit ihre Kreativität und ihr Selbstbewusstsein fördern.
Die Persönlichkeit des Kindes soll gestärkt und humane Werte vermittelt werden. Den Kindern wird mitgeteilt, dass sie wertvoll sind, dass sie gebraucht werden und dass sie diese Welt reicher machen.
Nun haben wieder alle Schüler der ersten Klassen in Bremen, Bremerhaven, Essen, dem Landkreis Leer, Oldenburg, Gütersloh, Gelsenkirchen und den Landkreisen Osterholz, Rotenburg und Verden dieses ganz besondere Buch geschenkt bekommen. Mittlerweile starten wieder die Drittklässler in den jeweiligen Städten mit den Geschichten und Bildern für die nächste Ausgabe von „Das erste Buch“.
Wir danken allen beteiligten Kindern, Lehrern und Sponsoren für die große Unterstützung dieses Projektes.
Jedes Kind, das in Bremen, Bremerhaven, Oldenburg, Essen, Gütersloh, Gelsenkirchen, dem Landkreis Leer oder den Landkreisen Osterholz, Rotenburg und Verden eingeschult wird, bekommt zum Nikolaustag ein Buch geschenkt: „Das erste Buch“.
Für eine große Zahl von Kindern wird dieses Buch tatsächlich das erste Buch sein.
Die Geschichten aus dem Buch sind von Kindern der vierten Klasse für Kinder geschrieben worden und orientieren sich phantasievoll am Alphabet.
Die Vorstandsmitglieder von
„Das erste Buch“ e.V. sind:
1.Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Schatzmeister
Der Verein „Das erste Buch e.V.“
Ex-Fußballprofi von Werder Bremen
IT-Unternehmer
Grafikdesign, Web- und App-Entwicklung
Die Deutsche Kammer- philharmonie Bremen
Event-Management
ChessBase
Jugendarbeit im Rathaus Bremen
Verleger
IT-Consulting
Zweck des Vereins
§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
Zweck des Vereins
ist die Förderung der Lesekultur, insbesondere bei Kindern und
Jugendlichen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, nämlich die Förderung von Bildung und Erziehung sowie der Kultur, als deren elementarer Bestandteil die Förderung des Lesens anzusehen ist.
Seit 2002 verteilt der Verein „Das erste Buch e. V.“ Bücher an Erstklässler.
Mittlerweile in 9 Städten bzw. Landkreisen verschenken wir die Bücher von Kindern für Kinder.
Es sind bisher 550.000 Bücher gedruckt und an Erstklässler verteilt worden.
Alle „Das erste Buch“-Bücher haben einen Gesamtwert von rund 5.400.000 €.
Das erste Buch e. V.
Postfach, 28174 Bremen
Tel: 0421-3690337
Fax: 0421-3690339
kontakt@daserstebuch.de
www.daserstebuch.de
Bankverbindung
Das erste Buch e. V.
IBAN DE54 2905 0101 0001 1900 32
BIC SBREDE22XXX
Zweck des Vereins ist die Förderung der Lesekultur, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, nämlich die Förderung von Bildung und Erziehung sowie der Kultur, als deren elementarer Bestandteil die Förderung des Lesens anzusehen ist. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die jährliche Herausgabe und unentgeltliche Verteilung eines Kinderbuches unter dem Titel „Das erste Buch“ an neu eingeschulte Schüler von Grundschulen, durch die Veranstaltung von Lesungen für Kinder und Jugendliche sowie die Unterstützung von Schulbibliotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen zur Verleihung von Büchern.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.